Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der folgenden Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist.
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde den in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälten aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweils zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt.